Das Wichtigste in Kürze
Für alle mit Gasherd, Gasheizung oder Absorberkühlschrank an Bord: So hältst du die Gasprüfung gültig und vermeidest Bußgeld und Ärger am Campingplatz.
- Rechtsgrundlage ist § 60 StVZO: Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen mit fest eingebauter Flüssiggasanlage müssen sie nach DVGW G 607 prüfen lassen.
- Die Prüfung ist alle 24 Monate fällig, dazu vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen. Mit der HU hat sie nichts mehr zu tun.
- Der ADAC nennt 40 bis 80 Euro und 20 bis 45 Minuten. TÜV NORD verlangt 74,10 Euro, die ADAC-Prüfzentren in Nordrhein 49 Euro für Mitglieder.
- Ohne gültige Prüfung darfst du die Gasanlage nicht betreiben. Ab mehr als 2 Monaten Überziehung drohen 15 bis 60 Euro Bußgeld, dazu Ärger mit Campingplatz und Versicherung.
- Druckregler und Schläuche müssen spätestens 10 Jahre nach Herstellung getauscht werden, auch wenn sie noch intakt aussehen.
Ein kleiner Aufkleber am Gaskasten entscheidet seit dem 19.06.2025 darüber, ob du in deinem Wohnmobil mit Gas kochen, heizen und kühlen darfst. Fehlt eine gültige Prüfung, darf die Flüssiggasanlage nicht betrieben werden, und nach mehr als 2 Monaten Überziehung wird ein Bußgeld fällig. Die gute Nachricht: Die Gasprüfung beim Wohnmobil ist schnell erledigt, und die Kosten halten sich mit meist 40 bis 80 Euro in Grenzen.
Viele Camper sind trotzdem unsicher. Jahrelang war die Gasprüfung an die Hauptuntersuchung gekoppelt, dann war sie ausgesetzt, und jetzt steht sie als eigene Pflicht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Wer seit 2020 keine Prüfung mehr gemacht hat, fährt womöglich längst ohne gültigen Nachweis.
In diesem Ratgeber erfährst du, was genau gilt, wie oft die Prüfung fällig ist, was sie bei ADAC, TÜV und DEKRA kostet, was der Prüfer kontrolliert und wann du Regler und Schläuche tauschen musst. Dazu bekommst du eine Checkliste zur Vorbereitung. Alle Angaben haben wir mit dem Gesetzestext, dem DVGW, dem Deutschen Verband Flüssiggas und den Prüforganisationen abgeglichen.
Ist die Gasprüfung beim Wohnmobil Pflicht?
Ja. Seit dem 19.06.2025 musst du die Flüssiggasanlage in deinem Wohnmobil oder Wohnwagen alle 24 Monate von einem anerkannten Sachkundigen prüfen lassen. Die Pflicht steht in § 60 StVZO, geprüft wird nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Verantwortlich ist der Halter, und er trägt auch die Kosten. Der Paragraf gilt für zulassungs- und kennzeichenpflichtige Fahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage, die höchstens 1,5 kg Gas pro Stunde verbraucht und nicht zum Antrieb dient. Gemeint sind also Herd, Heizung, Boiler und Absorberkühlschrank, kein Autogas-Antrieb. Ob du die Anlage während der Fahrt nutzt oder nur auf dem Stellplatz, spielt keine Rolle.
Geprüft werden muss zu drei Anlässen:
- Vor der ersten Inbetriebnahme: Das betrifft neue Fahrzeuge und neu eingebaute Anlagen. Laut ADAC bist du als Halter auch beim Neufahrzeug für den gültigen Nachweis verantwortlich.
- Nach prüfpflichtigen Änderungen: Baust du zum Beispiel eine neue Heizung oder einen neuen Herd ein, ist vor der Wiederinbetriebnahme eine neue Prüfung fällig.
- Wiederkehrend alle 24 Monate: Die Frist rechnet ab der vorherigen Prüfung, nicht ab der Zulassung oder der HU.
Nicht zur Anlage gehören mobile Gasgrills und Kartuschenkocher, die du nur mitführst. Sie sind laut Deutschem Verband Flüssiggas (DVFG) nicht prüfpflichtig.
Warum ist die Gasprüfung seit 2025 wieder Pflicht?
Weil der Gesetzgeber die Prüfung mit dem neuen § 60 StVZO auf eine eigene, klare Rechtsgrundlage gestellt hat. Vorher hing sie an der HU-Richtlinie, und dort wurde sie 2020 erst ausgesetzt und 2022 ganz gestrichen.
Bis Anfang 2020 bekam ein Wohnmobil ohne gültige Gasprüfung keine HU-Plakette. Dann setzte das Bundesverkehrsministerium diese Voraussetzung aus. Als Grund nannte es damals, dass die einheitliche Kalibrierung der Prüfgeräte nicht gesichert sei. Im April 2022 verschwand die Gasanlagenprüfung ganz aus der HU-Richtlinie, nur die Kontrolle gasbetriebener Heizungen blieb Teil der HU. Eine verbindliche, regelmäßige Prüfung der gesamten Anlage gab es in dieser Zeit nicht.
Mit der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften kam im Juni 2024 der neue § 60 StVZO, verbunden mit einer Übergangsfrist bis zum 19.06.2025. Laut ADAC schafft der Paragraf eine klare Rechtsgrundlage für Campingfahrzeuge. Der Hintergrund ist die Sicherheit: Undichte Ventile, Schläuche oder Geräte können Brände, Explosionen und Vergiftungen auslösen.
Die Gasprüfung im Zeitverlauf
| Zeitpunkt | Was sich geändert hat |
|---|---|
| bis Januar 2020 | Bei Wohnmobilen ist eine gültige Gasprüfung nach G 607 Voraussetzung für die HU-Plakette |
| Januar 2020 | Das Bundesverkehrsministerium setzt die Gasprüfung als HU-Voraussetzung aus |
| April 2022 | Die Gasanlagenprüfung wird aus der HU-Richtlinie gestrichen, die Prüfung von Gasheizungen bleibt Teil der HU |
| Juni 2024 | Die 56. Änderungsverordnung führt § 60 StVZO ein, die Übergangsfrist beginnt |
| 19.06.2025 | Die Prüfpflicht alle 24 Monate gilt für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage |
| Juni 2026 | Der DVFG meldet strengere Anforderungen an Sachkundige und Prüfplaketten aus dem überarbeiteten Arbeitsblatt G 607 |
Gilt die Gasprüfung auch für Wohnwagen, Mobilheime und Boote?
Für Wohnwagen ja, für Boote nicht nach der StVZO. § 60 StVZO erfasst alle zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge mit Flüssiggasanlage, also Wohnwagen genauso wie Wohnmobile und Campervans.
- Wohnwagen: Für sie gelten dieselben Regeln wie fürs Wohnmobil: Prüfung alle 24 Monate, gleicher Prüfumfang und gleiche Plakette. Der Termin ist unabhängig von der HU des Wohnwagens.
- Mobilheime und Dauercamping-Einheiten: TÜV NORD zählt sie ebenfalls zu den Freizeitfahrzeugen. Steht ein Mobilheim ohne Zulassung dauerhaft auf dem Platz, ist die Rechtslage weniger eindeutig, weil § 60 StVZO auf zulassungs- und kennzeichenpflichtige Fahrzeuge abstellt. Eine Prüfung nach G 607 ist trotzdem sinnvoll, denn die Risiken sind dieselben.
- Boote: Die StVZO regelt nur Straßenfahrzeuge. Für Gasanlagen auf Sportbooten gibt es mit dem DVGW-Arbeitsblatt G 608 eine eigene Grundlage. Der Versicherer AIG empfiehlt in seinem Merkblatt eine Prüfung alle zwei Jahre und nennt für Regler und Schläuche an Bord eine Austauschfrist von 6 Jahren. Bei nicht fachgerechten Gasanlagen greift der Versicherungsschutz laut AIG nicht. Boote und Ausrüstung findest du unter Boote und Wassersport.
- Gewerblich genutzte Fahrzeuge: Gilt die Gasheizung als Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung, richten sich die Fristen nach dieser Verordnung. Das Ergebnis wird dann auf dem DGUV-Formular 310-003 dokumentiert (§ 60 Abs. 2 StVZO).
Wie oft muss die Gasprüfung beim Wohnmobil gemacht werden?
Alle 24 Monate. Die Frist endet laut § 60 StVZO mit Ablauf des 24. Monats nach der letzten Prüfung. Den genauen Termin siehst du auf der Prüfplakette, die laut TÜV NORD Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit zeigt.
Ein Beispiel: Wurde deine Anlage im März 2026 geprüft, musst du spätestens bis Ende März 2028 zur nächsten Prüfung. Früher hingehen darfst du jederzeit, die nächsten 24 Monate zählen dann ab dem neuen Prüftermin.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der HU. Beide Termine laufen getrennt, auch wenn manche Prüfstellen beides an einem Tag anbieten. Laut TÜV NORD hat das Ergebnis der Gasprüfung keinen Einfluss auf die HU-Plakette. Mängel an Gasgeräten wie der Heizung können aber dazu führen, dass dein Fahrzeug die HU nicht besteht.
Für die Übergangszeit galt: Wer vor dem 19.06.2024 keine Prüfung hatte, musste sie bis zum 19.06.2025 nachholen. Fahrzeuge mit einer Prüfung, die höchstens 24 Monate alt war, galten laut DVGW als konform. Heute zählt nur noch das Datum auf deiner Plakette.
Faustformel für Einsteiger
Was kostet eine Gasprüfung beim Wohnmobil?
Rechne mit 40 bis 80 Euro für die reguläre Prüfung. Diese Spanne nennt der ADAC (Stand Juli 2026). Nur einige Prüfstellen veröffentlichen feste Preise. Werkstätten und mobile Prüfer kalkulieren selbst.
Kosten der Gasprüfung im Vergleich (Stand 2026)
| Anbieter | Preis | Hinweis |
|---|---|---|
| ADAC (bundesweite Spanne) | 40 bis 80 Euro | Dauer laut ADAC 20 bis 45 Minuten |
| ADAC-Prüfzentren Nordrhein (Hürth, Oberhausen) | 49 Euro für Mitglieder, 69 Euro für Nichtmitglieder | Stand 28.04.2026 |
| TÜV NORD | 74,10 Euro | Stand Januar 2026 |
| DEKRA | kein bundesweiter Festpreis veröffentlicht | Preis bei der Niederlassung erfragen |
| Werkstatt, Händler, mobiler Prüfer | je nach Anbieter | bei mobilen Prüfern Anfahrt vorher klären |
| Ersatzteile bei Mängeln | je nach Teil | zum Beispiel neuer Druckregler oder Schlauch |
Zusätzliche Kosten entstehen, wenn der Prüfer Mängel findet. Ist der Druckregler älter als zehn Jahre, musst du ihn ersetzen, bevor du die Plakette bekommst. Prüf das Herstelldatum deshalb vor dem Termin. Dann kannst du Ersatzteile in Ruhe besorgen und musst nicht ein zweites Mal zur Prüfung fahren.
Wer darf die Gasprüfung durchführen?
Nur anerkannte Sachkundige nach G 607. Selbst prüfen darfst du deine Anlage nicht, auch wenn du handwerklich geübt bist.
Sachkundige arbeiten bei Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS. Laut DVFG kommen auch Wohnmobilhändler, Kfz-Werkstätten und SHK-Fachbetriebe infrage, also Installateure für Heizung und Sanitär. Viele ADAC-Prüfzentren bieten die Prüfung ebenfalls an, und mobile Sachkundige kommen auf Wunsch zu dir, etwa auf den Campingplatz.
Für die Anerkennung braucht ein Prüfer eine Schulung nach G 607, etwa den zweitägigen Grundlehrgang der Flüssiggas Akademie, und regelmäßige Fortbildungen. Mit dem überarbeiteten Arbeitsblatt gelten laut einer Mitteilung des DVFG vom Juni 2026 strengere Regeln: Die Anerkennung gilt fünf Jahre ab der Abschlussprüfung, und Prüfplaketten bekommen Sachkundige nur noch über ihren Schulungsträger. Selbst drucken dürfen sie sie nicht mehr.
Listen anerkannter Sachkundiger veröffentlichen laut ADAC der DVFG und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik. Werkstätten, Händler und mobile Prüfer kannst du aber auch direkt auf Campuna suchen:Gasprüfung in deiner Nähe finden.
Was wird bei der Gasprüfung geprüft?
Der Prüfer kontrolliert die gesamte Flüssiggasanlage: Dichtheit, Bauteile, Einbau, Geräte und Abgasführung. Grundlage sind das DVGW-Arbeitsblatt G 607 und die Norm DIN EN 1949.
Was bei der Gasprüfung nach G 607 kontrolliert wird
| Prüfbereich | Was der Prüfer macht |
|---|---|
| Dichtheit | setzt die Leitungen unter 150 mbar Prüfdruck und beobachtet über mehrere Minuten, ob der Druck hält. Verschraubungen prüft er zusätzlich mit Lecksuchmittel |
| Druckregler und Schläuche | sucht nach Rissen und porösen Stellen und kontrolliert die 10-Jahres-Frist |
| Gaskasten | prüft die Halterung der Flaschen, die Lüftungsöffnung (mindestens 100 cm²) und die Warnhinweise und achtet darauf, dass keine elektrischen Einrichtungen verbaut sind |
| Leitungen und Absperrhähne | achtet auf Korrosion, Befestigung und die Funktion der Absperrventile vor jedem Gerät |
| Geräte | nimmt Herd, Kühlschrank, Heizung und Boiler in Betrieb und prüft Flammenbild und Zündsicherung jedes Brenners |
| Abgas und Verbrennungsluft | kontrolliert Abgasrohre und Kamine der Geräte auf Dichtheit und freien Durchgang |
Wie läuft die Prüfung ab?
- 1. Unterlagen übergeben: Du gibst dem Prüfer das gelbe Prüfbuch mit den bisherigen Prüfungen.
- 2. Sichtprüfung: Er kontrolliert Gaskasten, Regler, Schläuche, Leitungen und den Einbau der Geräte.
- 3. Dichtheitsprüfung: Der Regler wird abgeschraubt, die Anlage mit Prüfdruck beaufschlagt und das Manometer beobachtet.
- 4. Funktionsprüfung: Alle Gasgeräte laufen einmal, der Prüfer achtet auf Flammenbild, Zündsicherung und Abgasführung.
- 5. Dokumentation: Das Ergebnis kommt ins Prüfbuch, bei mängelfreier Anlage gibt es die neue Plakette.
Laut ADAC dauert das Ganze 20 bis 45 Minuten. Plane trotzdem etwas Puffer ein, falls der Prüfer einen Mangel genauer ansehen muss.
Was bekommst du nach der Gasprüfung?
Einen Eintrag in die Prüfbescheinigung, das sogenannte gelbe Prüfbuch, und bei mängelfreier Anlage eine neue Prüfplakette. Die Plakette zeigt Monat und Jahr der nächsten Prüfung.
Findet der Prüfer einen gefährlichen Mangel, vermerkt er ihn laut TÜV NORD im Feld „Bemerkungen“ der Bescheinigung. Die Anlage darf dann nicht in Betrieb genommen werden. Du lässt den Mangel beheben und die Anlage erneut prüfen. Laut DEKRA gilt das für jede nicht bestandene Prüfung: Bis zur erfolgreichen Nachprüfung bleibt die Gasanlage aus.
DEKRA empfiehlt, die Bescheinigung stets mitzuführen. Leg das Prüfbuch also ins Fahrzeug und nicht in den Ordner zu Hause. Campingplätze und Käufer fragen danach, und im Schadensfall belegt es, dass deine Anlage in Ordnung war.
Was passiert, wenn die Gasprüfung abgelaufen ist?
Du darfst die Gasanlage nicht mehr betreiben, und ab mehr als 2 Monaten Überziehung droht ein Bußgeld. Unangenehmer können die Folgen auf dem Campingplatz und bei der Versicherung werden.
Bußgelder bei überzogener Gasprüfung
| Überziehung der Frist | Bußgeld |
|---|---|
| mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro |
| mehr als 8 Monate | 60 Euro |
- Campingplatz: Laut TÜV NORD können Campingplätze die Einfahrt aus versicherungsrechtlichen Gründen verweigern. Frag bei der Buchung nach, ob der Platz die Plakette sehen will. Wie du einen passenden Platz findest, liest du im Ratgeber Campingplatz finden.
- Versicherung: Kannst du nach einem Unfall keine bestandene Prüfung nachweisen, kann das laut TÜV NORD als grobe Fahrlässigkeit gelten. Dann kann der Versicherungsschutz entfallen.
- Hauptuntersuchung: Die Gasplakette ist keine HU-Voraussetzung mehr. Fällt dem HU-Prüfer aber eine defekte Gasheizung auf, kann das Fahrzeug trotzdem durchfallen.
- Gebrauchtkauf: Ein Wohnmobil oder Wohnwagen ohne gültige Prüfung darfst du erst nach einer neuen Prüfung mit Gas nutzen. Plane die Kosten beim Kauf mit ein, wenn du auf Campuna nach gebrauchten Wohnmobilen und Wohnwagen suchst.
Achtung bei Anhängelast & Stützlast
Wann musst du Gasschläuche und Druckregler tauschen?
Spätestens 10 Jahre nach Herstellung, egal wie gut sie aussehen. Das gilt laut TÜV NORD für Druckregler und nicht fest verlegte Anschlussleitungen, Grundlage sind die Normen DIN EN 1949, EN 12864 und EN 13786. Das Herstelldatum findest du in der Regel direkt auf dem Bauteil.
Laut DVGW gehen die Gefahren vor allem von Gaslecks, undichten Leitungen und veralteten Bauteilen aus. Diese Mängel kannst du vor dem Termin selbst ausschließen:
- Abgelaufener Regler oder Schlauch: Liegt das Herstelljahr mehr als zehn Jahre zurück oder ist es nicht mehr lesbar, tausch das Teil vor der Prüfung.
- Risse und poröse Stellen: Bieg den Schlauch leicht. Zeigen sich feine Risse, ist er fällig, auch wenn er jünger als zehn Jahre ist.
- Lose Gasflaschen: Die Flaschen müssen mit Gurt oder Halterung fest gesichert sein, damit sie bei einer Vollbremsung nicht verrutschen.
- Zugestellte Lüftung: Die Lüftungsöffnung im Gaskasten muss frei bleiben. Elektrische Einrichtungen haben im Gaskasten nichts zu suchen.
- Korrosion: Rost an Leitungen oder Verschraubungen fällt bei der Sichtprüfung sofort auf.
- Unsauberes Flammenbild: Brennt der Herd unruhig oder gelb, oder ist ein Abgaskamin zugesetzt, wird das beanstandet.
Neue Druckregler, Gasschläuche und Zubehör für den Gaskasten findest du unter Camping-Zubehör. Achte bei gebrauchten Reglern unbedingt auf das Herstelldatum, sonst kaufst du ein Teil, das bei der nächsten Prüfung durchfällt.
Faustformel für Einsteiger
Wie bereitest du dein Wohnmobil auf die Gasprüfung vor?
Mit gefüllter, angeschlossener Gasflasche, betriebsbereiten Geräten und dem Prüfbuch. Fehlt eines davon, kann der Prüfer die Funktionsprüfung nicht machen.
- 1. Unterlagen einpacken: Bring das gelbe Prüfbuch mit, bei einem neuen Fahrzeug die Bescheinigung des Herstellers.
- 2. Gasflasche anschließen: Eine gefüllte Flasche muss angeschlossen sein, sonst laufen die Geräte nicht.
- 3. Batterie laden: Viele Geräte brauchen Strom zum Zünden. Nur bei Piezo-Zündung geht es laut TÜV NORD ohne geladene Batterie.
- 4. Geräte vorher testen: Lass Herd, Heizung, Boiler und Kühlschrank einige Tage vor dem Termin einmal laufen. Was dann nicht zündet, kannst du noch reparieren lassen.
- 5. Regler und Schläuche checken: Herstelldatum ablesen und abgelaufene Teile vorab tauschen.
- 6. Gaskasten ausräumen: Der Prüfer braucht freien Zugang zu Flaschen, Regler und Lüftung.
- 7. Zertifikate bereitlegen: Hast du ein Gasgerät neu eingebaut, bring dessen Zertifikat mit.
- 8. Termin früh buchen: So bleibt vor der ersten Reise noch Zeit für eine Reparatur und die Nachprüfung.
Brauchst du zusätzlich einen Gaswarner oder CO-Melder?
Vorgeschrieben ist keiner, und er gehört nicht zum Prüfumfang nach G 607. Empfehlenswert ist er trotzdem. Die Gasprüfung zeigt den Zustand am Prüftag. Ein Leck, das danach entsteht, bemerkt nur ein Warner.
Laut PiNCAMP by ADAC gibt es zwei Grundtypen, die du unterschiedlich montierst, dazu Kombigeräte:
- Flüssiggaswarner: Flüssiggas ist schwerer als Luft und sammelt sich am Boden. Der Warner gehört deshalb etwa 30 cm über den Boden.
- CO-Melder: Kohlenmonoxid entsteht bei jeder Verbrennung und kann bei undichter Abgasführung in den Innenraum gelangen. Du riechst es nicht. Der Melder kommt an die Wand, etwa 1,5 m hoch.
- Kombigeräte: Sie erkennen Flüssiggas und Kohlenmonoxid in einem Gehäuse und sparen so Platz an der Wand.
PiNCAMP nennt Preise ab etwa 30 Euro für einfache Gaswarner, rund 60 Euro für einzelne Flüssiggas- oder CO-Warner und 100 bis 200 Euro für Kombigeräte (Stand 2024). Achte beim Kauf auf geringen Stromverbrauch, Temperaturkompensation und einen regelmäßigen Selbsttest. Gerade wer im Winter mit Gas heizt, sollte auf einen CO-Melder nicht verzichten.
Unser Fazit: Gasprüfung rechtzeitig vor der Saison einplanen
Die Gasprüfung ist seit dem 19.06.2025 wieder feste Pflicht, für Wohnmobile genauso wie für Wohnwagen. Alle 24 Monate prüft ein anerkannter Sachkundiger deine Anlage nach G 607, und für meist 40 bis 80 Euro bekommst du den Eintrag ins Prüfbuch und eine neue Plakette. Der Termin geht schnell, wenn du gut vorbereitet kommst: Flasche voll und angeschlossen, Geräte getestet, Regler und Schläuche jünger als zehn Jahre.
Leg die Prüfung in den Winter oder ins frühe Frühjahr, dann bleibt Zeit für Reparaturen. Ein Gaswarner und ein CO-Melder ergänzen die Prüfung für wenig Geld. Eine Werkstatt oder einen mobilen Prüfer findest du unter Camping-Services auf Campuna, weitere Tipps rund um dein Fahrzeug in unserem Ratgeber-Bereich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die Gasprüfung Teil der HU?
Kann ich die Gasprüfung beim Wohnmobil selbst machen?
Wie lange dauert eine Gasprüfung beim Wohnmobil?
Braucht ein neues Wohnmobil eine Gasprüfung?
Muss ich für die Gasprüfung eine volle Gasflasche mitbringen?
Quellen & Transparenz
- § 60 StVZO: Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (gesetze-im-internet.de)
- ADAC: Neue Pflicht für Camper, Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen (15.07.2026)
- ADAC Nordrhein: Wohnmobil wiegen und prüfen in Köln, Dortmund und Oberhausen (28.04.2026)
- TÜV NORD: Gasanlagenprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile (Preis Stand Januar 2026)
- DEKRA: Gasprüfung Wohnmobil und Wohnwagen, FAQ
- TÜV SÜD in autoservicepraxis: Verkehrsrechtsänderungen 2024, neuer § 60 StVZO (PDF)
- DVGW: Sicher unterwegs mit dem Camper (10.06.2025)
- DVFG: G 607-Prüfung für Freizeitfahrzeuge (Stand 09.06.2026)
- DVFG: Gasprüfung G 607, neue Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger (08.06.2026)
- PiNCAMP by ADAC: Gaswarner für Wohnmobile und Wohnwagen (04.03.2024)
- AIG: Merkblatt Flüssiggas an Bord, Gasanlagen auf Sportbooten (PDF)
Campuna-Redaktion
Teilt praxisnahe Tipps, Checklisten und ehrliche Kaufberatung für die deutschsprachige Camping-Community.



