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Wohnmobile und Wohnwagen auf einem Campingplatz in den Bergen
Kostenloses Camping-Tool

Zuladungsrechner für Wohnmobil und Wohnwagen

Berechne in einer Minute, wie viel du noch einladen darfst. So vermeidest du Überladung, Bußgelder und Ärger bei Kontrollen im In- und Ausland.

Stand: Oktober 2026 · Grundlage: EU-Verordnung 2021/535, Bußgeldkatalog und ADAC-Daten

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Zuladung berechnen

Trag die Werte aus deinem Fahrzeugschein ein und schieb die Regler auf dein Reisegepäck. Das Ergebnis siehst du sofort rechts.

Fahrzeugschein Feld F.2

Feld G oder Datenblatt, inkl. Fahrer 75 kg

Ausstattung & Nachrüstungen
Sonderausstattung (kg)80 kg
Markise, Träger, Solar, Sat
Fahrräder / E-Bikes (kg)50 kg
Mitfahrer
Mitfahrer (ohne Fahrer)1 Pers.
Fahrer 75 kg bereits im Leergewicht
Ø Gewicht je Mitfahrer (kg)75 kg
Vorräte, Gas & Gepäck
Wasser über Fahrbefüllung (Liter)60 kg
1 Liter = 1 kg
Zusätzliche Gasflaschen (kg)16 kg
1 Flasche bereits im MiFZ enthalten
Gepäck & Vorräte (kg)150 kg
Campingmöbel & Ausrüstung (kg)40 kg
ⓘ Hinweis: Die Berechnung ist eine Orientierungshilfe. Herstellerangaben dürfen um bis zu 5 Prozent vom tatsächlichen Gewicht abweichen. Sicherheit gibt dir nur das Wiegen deines beladenen Fahrzeugs.
ErgebnisSicher
Aktuelles Gesamtgewicht
3.321 kg
Zulässige Gesamtmasse
3.500 kg
Zuladung laut Papieren
570 kg
Verbleibende Reserve
179 kg
0 kg94,9 % der Gesamtmasse3.500 kg
Gute Fahrt! Du liegst im grünen Bereich.

179 kg Reserve. Rechnest du die mögliche Abweichung der Herstellerangabe von 5 Prozent (143 kg) ein, bleiben noch 36 kg. Verteil schwere Dinge tief und zwischen den Achsen.

Kurz erklärt: Die Zuladung deines Wohnmobils ist die zulässige Gesamtmasse aus Feld F.2 des Fahrzeugscheins minus die Masse in fahrbereitem Zustand minus die Sonderausstattung. Der Fahrer mit 75 kg, 90 Prozent Kraftstoff und die Frischwasser-Fahrbefüllung sind darin schon enthalten. Alles, was du zusätzlich einlädst, muss in die Zuladung passen.

RATGEBER & EXPERTENWISSEN

Das Wichtigste zur Zuladung auf einen Blick

Masse in fahrbereitem Zustand

Enthält das Fahrzeug mit Serienausstattung, den Fahrer mit 75 kg, 90 Prozent Kraftstoff, die Frischwasser-Fahrbefüllung und meist eine Gasflasche. Alles andere zählt zur Zuladung.

  • ✓Serienausstattung ist im angegebenen Gewicht enthalten
  • ✓Sonderausstattung wie Markise, Sat-Anlage oder Mover zählt voll zur Zuladung

Toleranzen & Bußgelder bei Überladung

In Deutschland gibt es Bußgelder ab mehr als 5 Prozent Überladung. Viele Urlaubsländer kennen keine Toleranz und untersagen schnell die Weiterfahrt.

  • ✓Deutschland: 10 bis 235 Euro, ab 20 Prozent ein Punkt
  • ✓Österreich: Weiterfahrverbot schon ab 2 Prozent möglich

Richtige Verteilung der Lasten

Schwere Gegenstände gehören nach unten und möglichst zwischen die Achsen. So bleibt dein Fahrzeug stabil.

  • ✓Schweres Gepäck tief im Fahrzeug lagern
  • ✓Hängeschränke nur mit leichten Dingen befüllen

Achslasten berücksichtigen

Neben der zulässigen Gesamtmasse darf auch keine einzelne Achse überlastet sein.

  • ✓Achslasten vorne und hinten stehen in Feld 8.1 und 8.2
  • ✓Heckträger belasten die Hinterachse überproportional

So berechnest du die Zuladung deines Wohnmobils

Die Zuladung ist das Gewicht, das du zusätzlich zur Masse in fahrbereitem Zustand einladen darfst, ohne die zulässige Gesamtmasse zu überschreiten. Die Rechnung ist einfach:

Zulässige Gesamtmasse minus Masse in fahrbereitem Zustand minus Sonderausstattung = Zuladung

Von dieser Zuladung ziehst du alles ab, was mitfährt: Mitfahrer, Gepäck, Wasser, Gas, Fahrräder und Ausrüstung. Was übrig bleibt, ist deine Reserve. Mit dem Zuladungsrechner oben geht das in einer Minute. Plane einen Puffer ein, denn die Herstellerangabe darf um bis zu 5 Prozent vom tatsächlichen Gewicht abweichen.

Rechenbeispiel: Teilintegrierter mit 3,5 Tonnen

PositionGewicht
Zulässige Gesamtmasse (Feld F.2)3.500 kg
Masse in fahrbereitem Zustand inklusive Fahrer2.850 kg
Sonderausstattung: Markise, Fahrradträger, Solar, Sat-Anlage80 kg
Zuladung laut Papieren (Zwischensumme)570 kg
Beifahrer75 kg
Frischwasser über die Fahrbefüllung hinaus (60 Liter)60 kg
Zweite Gasflasche, Alu, voll16 kg
Zwei E-Bikes50 kg
Gepäck, Kleidung und Vorräte150 kg
Campingmöbel, Grill und Ausrüstung40 kg
Gesamtgewicht beladen3.321 kg
Verbleibende Reserve179 kg

Das klingt nach Luft, ist aber knapp: Wiegt das reale Fahrzeug 5 Prozent mehr als angegeben, sind das bei 2.850 kg schon 143 kg. Dann bleiben nur noch 36 kg Reserve. Genau deshalb solltest du dein Wohnmobil mindestens einmal voll beladen wiegen.

Wo finde ich die Gewichtsangaben?

Die wichtigsten Werte stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also im Fahrzeugschein. Die tatsächliche Masse mit der Sonderausstattung ab Werk findest du in der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) unter Ziffer 13.2.

FeldBedeutung
F.1Technisch zulässige Gesamtmasse
F.2Zulässige Gesamtmasse in Deutschland. Dieser Wert gilt für deine Rechnung. Weichen F.1 und F.2 ab, zählt der niedrigere Wert.
GMasse in fahrbereitem Zustand, oft Leermasse genannt
7.1 bis 7.3Technisch zulässige Achslast je Achse
8.1 bis 8.3Zulässige Achslast je Achse in Deutschland
13Stützlast
O.1 und O.2Anhängelast gebremst und ungebremst
S.1Sitzplätze einschließlich Fahrer

Wichtig: Feld G ist oft ein Typwert ohne deine Sonderausstattung. Genauer sind die CoC-Angabe oder ein Wiegeschein.

Masse in fahrbereitem Zustand: Was ist schon drin?

Die Masse in fahrbereitem Zustand ist nicht das reine Leergewicht. Nach der EU-Durchführungsverordnung 2021/535, die die Verordnung 1230/2012 abgelöst hat, enthält sie bei Wohnmobilen:

Mindestnutzlast: so wenig muss es sein

Für neue Wohnmobile schreibt die EU eine Mindestnutzlast vor: 10 kg mal der Summe aus Sitzplätzen einschließlich Fahrer und Fahrzeuglänge in Metern. Ein 7 Meter langes Wohnmobil mit vier Sitzplätzen muss also nur 110 kg für Gepäck bieten, zusätzlich zu 75 kg je Mitfahrer. Der ADAC rechnet für eine vierköpfige Familie dagegen mit rund 475 kg Reisegewicht. Diese Lücke ist der Grund, warum so viele Wohnmobile überladen unterwegs sind. Willst du ein gebrauchtes Wohnmobil kaufen, frag deshalb nach einem aktuellen Wiegeschein.

  • ✓den Fahrer mit pauschal 75 kg,
  • ✓einen zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank,
  • ✓Öle, Kühlmittel und Bordwerkzeug,
  • ✓Frischwasser in Höhe der Fahrbefüllung, je nach Hersteller zum Beispiel 20 Liter,
  • ✓Gas nach Herstellerangabe, oft eine volle 11-kg-Aluflasche mit rund 16 kg; die Gasprüfung ist alle zwei Jahre Pflicht,
  • ✓die Serienausstattung des Fahrzeugs.

Nicht enthalten sind Sonderausstattung ab Werk, nachgerüstetes Zubehör, Mitfahrer, Gepäck und jeder Liter Wasser über die Fahrbefüllung hinaus. Die Herstellerangabe darf außerdem um bis zu 5 Prozent vom tatsächlichen Gewicht abweichen, nach oben wie nach unten.

Typische Gewichte im Überblick

Viele unterschätzen, was Zubehör und Vorräte wiegen. Diese Richtwerte helfen dir beim Schätzen. Genaue Werte findest du in den Herstellerangaben, leichtere Alternativen im Camping-Zubehör.

GegenstandGewicht ca.
Mitfahrer (Pauschalwert)75 kg
Frischwasser1 kg je Liter
Gasflasche 11 kg, Stahl, voll25 kg
Gasflasche 11 kg, Alu, voll16 kg
Markise30 bis 50 kg
Fahrradträger am Heck10 bis 20 kg
E-Bike20 bis 28 kg
Fahrrad ohne Motor10 bis 15 kg
Solaranlage mit Regler10 bis 20 kg
Sat-Anlage10 bis 20 kg
Dachklimaanlage30 bis 40 kg
Rangierhilfe (Mover) am Wohnwagen25 bis 35 kg
Aufbaubatterie AGM, 95 Ah25 bis 30 kg
Lithiumbatterie, 100 Ah12 bis 15 kg
Ersatzrad25 kg
Campingtisch und vier Stühle15 bis 25 kg
Gepäck je Person20 bis 30 kg
Getränkekiste13 bis 18 kg

Wohnmobil überladen: Bußgeld und Folgen

Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen gilt in Deutschland dieser Bußgeldkatalog. Bußgelder gibt es ab mehr als 5 Prozent Überladung.

Weitere Folgen einer Überladung

ÜberladungBußgeldPunkte
mehr als 5 %10 €keine
mehr als 10 %30 €keine
mehr als 15 %35 €keine
mehr als 20 %95 €1 Punkt
mehr als 25 %140 €1 Punkt
mehr als 30 %235 €1 Punkt

Überladung im Ausland

Im Urlaub wird es oft teurer. Viele Länder kennen keine Toleranz, und die Weiterfahrt wird schnell untersagt. Die Übersicht zeigt Richtwerte laut ADAC, Stand August 2026.

LandToleranzBußgeld (Richtwerte)Weiterfahrt
Österreichkeineab etwa 2 % bis 40 €, über 15 % 300 bis 10.000 €kann ab 2 % untersagt werden
Schweizkeine festeetwa 110 € bis 100 kg, etwa 220 € bis 5 % (bis 3,5 t)über 5 % Einzelverfahren, Abladen nötig
Italien5 %42 bis 173 € (5 bis 15 %), bis 695 € über 25 %über 5 % erst nach Abladen
Frankreichkeine135 € je angefangene 500 kg (bis 3,5 t)über 5 % Stilllegung oder Abladen
Spanienetwa 5 % in der Praxis301 bis 400 € (6 bis 15 %), bis 4.000 € über 25 %bis zum Abladen untersagt
Niederlandekeineim Einzelfallab 10 % meist untersagt
Kroatienkeineab 130 €erst nach Abladen
  • ✓Weiterfahrt: Bei deutlicher Überladung kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, bis du Gewicht abgeladen hast.
  • ✓Versicherung: Trägt die Überladung zu einem Unfall bei, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder Geld von dir zurückfordern.
  • ✓Sicherheit: Ein überladenes Fahrzeug bremst später, reagiert träger in Kurven und belastet Reifen, Bremsen und Achsen stärker.
  • ✓Halter: Neben dem Fahrer kann auch der Halter belangt werden, wenn er die Überladung zulässt.

Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen sind die Bußgelder höher, und sie beginnen schon bei mehr als 2 Prozent Überladung.

Achslasten und richtige Beladung

Auch wenn das Gesamtgewicht passt, darf keine Achse überlastet sein. Die zulässigen Achslasten stehen in den Feldern 8.1 und 8.2 des Fahrzeugscheins. Kritisch ist meist die Hinterachse, vor allem bei langen Hecküberhängen.

  • ✓Schweres gehört nach unten und möglichst zwischen die Achsen, zum Beispiel Getränke, Konserven und Werkzeug.
  • ✓Hängeschränke befüllst du nur mit leichten Dingen wie Kleidung und Handtüchern.
  • ✓Ein Heckträger mit zwei E-Bikes wirkt wie ein Hebel: Er belastet die Hinterachse stärker als sein eigenes Gewicht und entlastet die Vorderachse.
  • ✓Füll die Heckgarage nicht bis unters Dach mit schweren Dingen.
  • ✓Sichere die Ladung gegen Verrutschen, denn lose Gegenstände werden beim Bremsen gefährlich.
  • ✓Pass den Reifendruck an die Beladung an, wie es der Hersteller vorgibt.

Wohnmobil wiegen: so gehst du vor

  • ✓1. Beladen: Pack das Wohnmobil wie für die Reise, mit vollem Tank, Wasser, Gas, Gepäck und Fahrrädern.
  • ✓2. Waage finden: Öffentliche Fahrzeugwaagen gibt es zum Beispiel bei Recyclinghöfen, Deponien, Kieswerken oder Prüfstellen. Ruf vorher an und frag, ob du wiegen kannst.
  • ✓3. Mit allen Mitfahrern wiegen: Fahr mit allen Personen auf die Waage, die auch im Urlaub mitfahren.
  • ✓4. Achsen einzeln wiegen: Wenn die Waage es zulässt, stell erst nur die Vorderachse und dann nur die Hinterachse darauf. So siehst du, ob eine Achse überlastet ist.
  • ✓5. Wiegeschein aufheben: Er kostet meist 10 bis 20 Euro und ist auch beim Verkauf deines Wohnmobils ein Pluspunkt, denn Käufer fragen oft nach dem tatsächlichen Gewicht.

Beim Wohnwagen stellst du im angekuppelten Zustand nur die Wohnwagenachse auf die Waage. Das ergibt die Achslast. Die Stützlast misst du zusätzlich mit einer Stützlastwaage. Beides zusammen ist die tatsächliche Masse deines Wohnwagens.

Wohnmobil auflasten: mehr Zuladung, neue Regeln

Reicht die Zuladung nicht, kannst du dein Wohnmobil oft auflasten. Dabei wird die zulässige Gesamtmasse erhöht, zum Beispiel von 3.500 auf 3.850 oder 4.250 kg. Ob und wie weit das geht, hängt vom Fahrgestell ab.

So läuft die Auflastung ab

ThemaÜber 3,5 Tonnen
FührerscheinKlasse C1 nötig. Die alte Klasse 3 von vor 1999 gilt bis 7,5 Tonnen.
Tempo auf der Autobahn100 km/h
Tempo außerorts80 km/h
VerkehrszeichenZeichen mit Lkw-Symbol, etwa Überholverbote, gelten auch für dich.
Maut in ÖsterreichGO-Box statt Vignette, Abrechnung nach Kilometern
Hauptuntersuchungnach sechs Jahren jährlich statt alle zwei Jahre
Kfz-Steuersteigt mit dem Gewicht in 200-kg-Schritten

Was sich über 3,5 Tonnen ändert

  • ✓1. Freigabe prüfen: Frag beim Hersteller oder einem Fachbetrieb, ob es für dein Fahrgestell ein Auflastungsgutachten gibt.
  • ✓2. Technik anpassen: Je nach Modell reicht das Gutachten allein. Manchmal sind Zusatzfedern oder Luftfedern sowie Reifen und Felgen mit höherer Tragfähigkeit nötig.
  • ✓3. Abnahme: TÜV oder DEKRA prüfen Fahrzeug und Gutachten und stellen eine Bescheinigung aus.
  • ✓4. Eintragung: Die Zulassungsstelle trägt die neue Gesamtmasse in die Fahrzeugpapiere ein. Informiere danach deine Versicherung.

Die EU hat neue Führerscheinregeln beschlossen. Danach sollen Inhaber der Klasse B künftig unter bestimmten Bedingungen auch Wohnmobile bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Bis zur Umsetzung in deutsches Recht gilt weiter die Grenze von 3,5 Tonnen. Umgekehrt lässt sich ein schwereres Wohnmobil manchmal auf 3,5 Tonnen ablasten, damit du es mit Klasse B fahren darfst. Dann sinkt allerdings die Zuladung.

Gewicht sparen: 10 Tipps für mehr Reserve

  • ✓1. Fahr mit der Frischwasser-Fahrbefüllung und füll erst am Ziel auf.
  • ✓2. Leer Abwassertank und Toilettenkassette vor der Abfahrt.
  • ✓3. Nutz Alu- oder Kunststoffgasflaschen statt Stahlflaschen. Das spart pro Flasche rund 9 kg.
  • ✓4. Kauf Getränke und Vorräte unterwegs, statt sie von zu Hause mitzunehmen.
  • ✓5. Ersetz schwere AGM-Batterien durch Lithiumbatterien. Das spart etwa die Hälfte des Gewichts.
  • ✓6. Pack nach Liste und nimm nur mit, was du auf der letzten Reise wirklich gebraucht hast.
  • ✓7. Wähl leichte Campingmöbel aus Aluminium.
  • ✓8. Lass doppelte Dinge zu Hause: ein Topfset, ein Grill, ein Werkzeugkoffer.
  • ✓9. Überleg, ob schwere Extras wie ein Motorroller mitmüssen. Ein Roller wiegt schnell über 100 kg.
  • ✓10. Wieg dein Wohnmobil nach jeder größeren Nachrüstung neu.

Wohnwagen: Zuladung, Stützlast und Gespann

Beim Wohnwagen rechnest du genauso: zulässige Gesamtmasse minus Masse in fahrbereitem Zustand minus Sonderausstattung ergibt die Zuladung. Mover, Markise und Klimaanlage machen dabei schnell 100 kg und mehr aus.

Stützlast richtig einstellen

Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem die Deichsel auf die Anhängerkupplung drückt. Den Höchstwert findest du in Feld 13 der Fahrzeugpapiere von Auto und Wohnwagen oder auf dem Typenschild der Anhängerkupplung. Es gilt immer der niedrigere Wert. Mindestens 4 Prozent der tatsächlichen Anhängermasse müssen auf der Kupplung lasten, mehr als 25 kg sind dafür aber nicht nötig. Für ein ruhiges Fahrverhalten nutzt du die erlaubte Stützlast möglichst aus.

Anhängelast und Führerschein

Die Anhängelast deines Autos steht in Feld O.1, und der beladene Wohnwagen darf sie nicht überschreiten. Mit Klasse B darfst du einen Anhänger bis 750 kg ziehen oder ein Gespann bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse fahren. Mit der Schlüsselzahl B96 sind bis 4,25 Tonnen erlaubt, mit Klasse BE Anhänger bis 3,5 Tonnen. Denk daran: Die Stützlast zählt bei deinem Auto zur Zuladung und belastet die Hinterachse.

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Die wichtigsten Fragen kurz und verständlich zusammengefasst.

Zur Zuladung zählt alles, was nicht in der Masse in fahrbereitem Zustand enthalten ist: Mitfahrer, Gepäck, Vorräte, Getränke, Campingmöbel, Fahrräder und Sportgeräte, Wasser über die Fahrbefüllung hinaus, zusätzliche Gasflaschen sowie Sonderausstattung und Nachrüstungen wie Markise, Fahrradträger, Solaranlage oder Sat-Anlage. Der Fahrer ist mit 75 kg bereits enthalten.

Zieh von der zulässigen Gesamtmasse aus Feld F.2 des Fahrzeugscheins die Masse in fahrbereitem Zustand und das Gewicht der Sonderausstattung ab. Das Ergebnis ist deine Zuladung. Davon ziehst du Mitfahrer, Gepäck, Wasser und Ausrüstung ab. Was übrig bleibt, ist deine Reserve. Der Zuladungsrechner auf dieser Seite übernimmt das für dich.

Ja. Bei Wohnmobilen nach aktuellem EU-Recht enthält die Masse in fahrbereitem Zustand pauschal 75 kg für den Fahrer, dazu 90 Prozent Kraftstoff, die Frischwasser-Fahrbefüllung und meist eine Gasflasche. Bei älteren Fahrzeugen kann das anders sein. Prüfe deshalb das Datenblatt oder die Übereinstimmungsbescheinigung deines Fahrzeugs.

In Deutschland kostet eine Überladung von mehr als 5 Prozent bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen 10 Euro. Bei mehr als 20 Prozent sind es 95 Euro und ein Punkt in Flensburg, bei mehr als 30 Prozent 235 Euro und ein Punkt. Bei deutlicher Überladung kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, bis du Gewicht abgeladen hast.

Viele Urlaubsländer sind strenger als Deutschland und kennen keine Toleranz. In Österreich kann laut ADAC schon ab 2 Prozent Überladung die Weiterfahrt untersagt werden, in Frankreich beginnt das Bußgeld bei 135 Euro, und in Spanien kann starke Überladung mehrere tausend Euro kosten. Oft musst du vor Ort abladen, bevor du weiterfahren darfst.

Fahr voll beladen und mit allen Mitfahrern auf eine öffentliche Fahrzeugwaage, zum Beispiel bei einem Recyclinghof, einer Deponie, einem Kieswerk oder einer Prüfstelle. Lass das Gesamtgewicht und wenn möglich jede Achse einzeln wiegen und nimm einen Wiegeschein mit. Das kostet meist zwischen 10 und 20 Euro.

Oft ja, wenn das Fahrgestell dafür freigegeben ist. Je nach Modell reicht ein Gutachten, manchmal sind Zusatzfedern, Reifen oder Felgen mit höherer Tragfähigkeit nötig. Nach der Abnahme durch TÜV oder DEKRA trägt die Zulassungsstelle die neue Gesamtmasse ein. Über 3,5 Tonnen brauchst du den Führerschein C1 oder die alte Klasse 3, und es gelten niedrigere Tempolimits.

Ja. Die tatsächliche Masse deines Wohnwagens ist die Summe aus Achslast und Stützlast und darf die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten. Gleichzeitig drückt die Stützlast auf dein Zugfahrzeug und zählt dort zur Zuladung. Für die Anhängelast des Autos wird meist nur die Achslast des Wohnwagens herangezogen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du mit dem vollen Gewicht rechnest.

Für neue Wohnmobile gilt eine Mindestnutzlast von 10 kg mal der Summe aus Sitzplätzen einschließlich Fahrer und Fahrzeuglänge in Metern. Bei vier Sitzplätzen und 7 Metern Länge sind das 110 kg, zusätzlich zu 75 kg je Mitfahrer. Für eine Familie mit Fahrrädern und Gepäck reicht das oft nicht. Achte beim Kauf deshalb auf die tatsächliche Zuladung.

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Quellen: EU-Durchführungsverordnung 2021/535 (Massen und Abmessungen) · Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) · ADAC: Wohnmobil überladen, Strafen in Europa (19.08.2026) · ADAC-Test Überladung von Wohnmobilen · Herstellerangaben HYMER und Carthago zu Gewichten · Kraftfahrt-Bundesamt: Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I. Stand: 13.10.2026.