Das Wichtigste in Kürze
Für alle, die ein Wohnmobil fahren oder kaufen wollen: So rechnest du die Kfz-Steuer aus Gewicht und Schadstoffklasse selbst aus und vermeidest Irrtümer.
- Grundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG. Es zählen die zulässige Gesamtmasse aus Feld F.2 und die Schadstoffklasse, abgerechnet je angefangene 200 kg.
- Für die ersten 2.000 kg zahlst du ab S 4 16 Euro je Block, mit S 3 oder S 2 24 Euro und in der Gruppe „sonstige“ 40 Euro. Darüber sind es meist 10 Euro.
- Ein 3,5-Tonner kostet je nach Gruppe 240, 320 oder 480 Euro im Jahr. Eine Auflastung auf 4.250 kg macht ab S 4 nur 40 Euro mehr aus.
- Eine eigene Steuergrenze bei 3,5 t gibt es für Wohnmobile nicht. Nur die Gruppe „sonstige“ zahlt ab 5.000 kg einen höheren Satz und hat keinen Höchstbetrag.
- Mit Saisonkennzeichen zahlst du tageweise nur für die Saison, mit H-Kennzeichen pauschal 191,73 Euro. Schwerbehinderte Halter können ganz oder zur Hälfte befreit sein.
Ein Wohnmobil mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und Schadstoffklasse S 6 kostet 240 Euro Kfz-Steuer im Jahr. Ein gleich schweres älteres Modell, das steuerlich nur in der Gruppe „sonstige“ landet, zahlt für dieselben 3.500 kg 480 Euro, also das Doppelte. Die Wohnmobil Steuer hängt an genau zwei Werten aus dem Fahrzeugschein, und beide kannst du in wenigen Minuten selbst prüfen.
Anders als beim Pkw spielen Hubraum und CO2-Ausstoß keine Rolle. Abgerechnet wird nach Gewicht und Schadstoffklasse, in Blöcken zu 200 kg. Wer diese Regel kennt, sieht schon im Inserat, was jedes Jahr an Steuer anfällt und was eine Auflastung kostet.
In diesem Ratgeber findest du die Steuersätze aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, eine Anleitung in sechs Schritten und Rechenbeispiele von 3.500 bis 7.500 kg für alle drei Schadstoffgruppen. Dazu kommen der Vergleich mit Pkw und Lkw sowie die Sonderfälle Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen, Schwerbehinderung und Elektroantrieb. Grundlage sind der Gesetzestext und die Angaben des Zolls, der die Kfz-Steuer erhebt.
Nach welchen Regeln wird die Wohnmobil-Steuer berechnet?
Wohnmobile werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse besteuert, je angefangene 200 kg. Die ersten 2.000 kg kosten mehr als jeder weitere Block, und je besser die Schadstoffklasse, desto niedriger der Satz.
Die Bemessungsgrundlage steht in § 8 Nr. 1a KraftStG: Bei Wohnmobilen zählt das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht, zusätzlich werden die Schadstoffemissionen berücksichtigt. Die konkreten Beträge regelt § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG.
Was als Wohnmobil gilt und welche Schadstoffklasse dein Fahrzeug hat, prüft nicht der Zoll selbst. Nach § 2 Abs. 2 KraftStG sind dafür die Feststellungen der Zulassungsbehörde verbindlich, also das, was in deinen Fahrzeugpapieren steht. Erhoben wird die Steuer seit dem 1. Juli 2014 von der Zollverwaltung, zuständig ist dein Hauptzollamt.
Steuersätze für Wohnmobile nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG (je angefangene 200 kg Gesamtgewicht)
| Schadstoffgruppe | bis 2.000 kg | über 2.000 kg | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|---|
| mindestens S 4 (also auch S 5, S 6 und EEV) | 16 Euro | 10 Euro | 800 Euro |
| S 3 oder S 2 | 24 Euro | 10 Euro | 1.000 Euro |
| sonstige, seit 01.01.2010 auch S 1 | 40 Euro | 10 Euro bis 5.000 kg, 15 Euro bis 12.000 kg, 25 Euro darüber | keiner |
Wo findest du Gewicht und Schadstoffklasse im Fahrzeugschein?
Das Gewicht steht in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I, die Schadstoffklasse ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1. Mit diesen beiden Angaben kannst du die komplette Rechnung machen.
- Feld F.2: Hier steht die in Deutschland zulässige Gesamtmasse. Genau diesen Wert nennt der Zoll als Grundlage, im alten Fahrzeugschein findest du ihn in Feld 15. Leergewicht und tatsächliches Gewicht auf der Waage zählen nicht.
- Feld 14.1: Hier steht die Emissionsschlüsselnummer, laut ADAC auf der linken Seite etwa in der Mitte des Dokuments. Für die Schadstoffklasse sind laut promobil die letzten beiden Ziffern entscheidend. In Fahrzeugscheinen bis 09/2005 heißt das Feld „Schlüsselnummer zu 1“.
- Fahrzeugart: Der Wohnmobilsatz gilt nur, wenn die Zulassungsbehörde dein Fahrzeug auch als Wohnmobil eingetragen hat. Steht dort Pkw oder Lkw, wird nach deren Regeln besteuert.
Euro-Norm und Schadstoffklasse sind nicht dasselbe
Die Fachzeitschrift promobil weist ausdrücklich darauf hin, dass die Euro-Norm aus dem Prospekt nicht direkt der Schadstoffklasse entspricht. Die Klassen S 1 bis S 6 und EEV sind in Anlage XIV StVZO über EU-Richtlinien und Grenzwertstufen definiert. Jede höhere Klasse erfüllt dabei auch die niedrigere. In S 6 landen zum Beispiel Fahrzeuge nach Verordnung (EG) 715/2007, also Euro 5 und Euro 6.
Für die Steuer musst du die genaue Klasse oft gar nicht kennen, denn alles ab S 4 kostet gleich viel. Wohnmobile mit Erstzulassung ab dem 1. September 2018 ordnet der ADAC ohnehin der besten Klasse S 6 zu. Spannend wird es bei älteren Fahrzeugen zwischen S 3, S 2 und „sonstige“. Den Schlüssel ordnest du mit der Tabelle des ADAC zu, oder du schaust in deinen Steuerbescheid.
Faustformel für Einsteiger
Wie berechnest du die Wohnmobil-Steuer Schritt für Schritt?
Teile das Gesamtgewicht in Blöcke zu 200 kg, runde auf und multipliziere die ersten zehn Blöcke mit dem hohen Satz, alle weiteren mit dem niedrigen. Als Beispiel dient ein Wohnmobil mit 3.850 kg und Schadstoffklasse S 6.
- 1. Gewicht ablesen: Nimm den Wert aus Feld F.2, hier 3.850 kg.
- 2. Blöcke zählen: Teile durch 200 und runde immer auf. 3.850 geteilt durch 200 ergibt 19,25, also 20 Blöcke, denn jeder angefangene Block zählt voll.
- 3. Gruppe bestimmen: Ordne die Schadstoffklasse einer der drei Gruppen zu. S 6 gehört zu „mindestens S 4“.
- 4. Erste 2.000 kg rechnen: Die ersten 10 Blöcke kosten in dieser Gruppe je 16 Euro, zusammen 160 Euro.
- 5. Restgewicht rechnen: Die übrigen 10 Blöcke kosten je 10 Euro, zusammen 100 Euro. In der Gruppe „sonstige“ gilt ab 5.000 kg der Satz von 15 Euro.
- 6. Addieren und prüfen: 160 plus 100 ergibt 260 Euro. Liegt die Summe über dem Höchstbetrag, zahlst du nur den Höchstbetrag. Centbeträge rundet der Zoll nach § 11 Abs. 5 KraftStG auf volle Euro ab.
Wichtig ist das Wort „angefangen“. Ein Wohnmobil mit 3.401 kg zahlt genauso viel wie eines mit 3.600 kg, weil beide auf 18 Blöcke kommen. Umgekehrt kostet schon ein Kilo über einer 200er-Grenze einen vollen zusätzlichen Block. Bei einem Wohnmobil mit 3.601 kg wären es mit S 4 deshalb 250 statt 240 Euro.
Was kostet die Steuer bei 3.500, 3.850, 4.250, 5.000 und 7.500 kg?
Ab S 4 zahlst du für diese Gewichte zwischen 240 und 440 Euro im Jahr, in der Gruppe „sonstige“ zwischen 480 und 745 Euro. Die Tabelle zeigt jeweils den Rechenweg.
Jahressteuer für Wohnmobile nach Gewicht und Schadstoffgruppe (eigene Berechnung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG)
| zulässige Gesamtmasse | Blöcke zu 200 kg | mindestens S 4 | S 3 oder S 2 | sonstige |
|---|---|---|---|---|
| 3.500 kg | 18 | 10 × 16 + 8 × 10 = 240 Euro | 10 × 24 + 8 × 10 = 320 Euro | 10 × 40 + 8 × 10 = 480 Euro |
| 3.850 kg | 20 | 160 + 10 × 10 = 260 Euro | 240 + 10 × 10 = 340 Euro | 400 + 10 × 10 = 500 Euro |
| 4.250 kg | 22 | 160 + 12 × 10 = 280 Euro | 240 + 12 × 10 = 360 Euro | 400 + 12 × 10 = 520 Euro |
| 5.000 kg | 25 | 160 + 15 × 10 = 310 Euro | 240 + 15 × 10 = 390 Euro | 400 + 15 × 10 = 550 Euro |
| 7.500 kg | 38 | 160 + 28 × 10 = 440 Euro | 240 + 28 × 10 = 520 Euro | 400 + 15 × 10 + 13 × 15 = 745 Euro |
Zwischen 3.850 und 4.000 kg ändert sich übrigens nichts, denn beide Werte ergeben genau 20 Blöcke.
Gilt für Wohnmobile über 3,5 t eine andere Steuer?
Nein. Für Wohnmobile gibt es bei 3,5 t keine Steuergrenze, die Formel läuft einfach weiter. Jeder zusätzliche Block kostet 10 Euro, nur in der Gruppe „sonstige“ ab 5.000 kg 15 Euro.
Genau das unterscheidet Wohnmobile von Nutzfahrzeugen. Für Lkw über 3.500 kg gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG eine eigene Staffel nach Schadstoff- und Geräuschklasse, mit Höchstbeträgen zwischen 556 und 1.681 Euro. Beim Wohnmobil zählt steuerlich nur die Grenze bei 2.000 kg.
Auflasten erhöht die Steuer, aber nur wenig
Lässt du ein Wohnmobil mit S 4 von 3.500 auf 3.850 kg auflasten, steigt die Steuer um 20 Euro im Jahr, bei 4.250 kg um 40 Euro. Mit S 3 oder S 2 und in der Gruppe „sonstige“ sind die Aufschläge bis 5.000 kg genauso hoch, weil dort überall 10 Euro je Block gelten. Steuerlich spricht also kaum etwas gegen eine Auflastung.
Teurer sind andere Folgen: Über 3.500 kg reicht die Klasse B nicht mehr. Was du dann brauchst, erklärt unser Ratgeber zum Wohnmobil-Führerschein. Ob dir überhaupt Zuladung fehlt, prüfst du vorher mit dem Zuladungsrechner. Umgekehrt bringt eine Ablastung steuerlich wenig: Von 3.650 auf 3.500 kg sinkt die Steuer mit S 4 nur von 250 auf 240 Euro.
Anhänger hinter dem Wohnmobil
Ein Anhänger wird nicht zum Wohnmobil addiert, sondern eigenständig besteuert. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG kostet er 7,46 Euro je angefangene 200 kg, höchstens 373,24 Euro im Jahr. Ein Anhänger mit 1.000 kg kommt so auf 37,30 Euro, abgerundet 37 Euro. Ob dein Führerschein für Wohnmobil plus Anhänger reicht, liest du im Ratgeber Führerschein B96.
Wohnmobil, Pkw oder Lkw: Wie unterscheidet sich die Steuer?
Das Wohnmobil zahlt nach Gewicht und Schadstoffklasse, der Pkw nach Hubraum und CO2, der Lkw bis 3,5 t nur nach Gewicht. Bei 3.500 kg ist der Lkw knapp am günstigsten, der Pkw im Beispiel mit Abstand am teuersten.
Kfz-Steuer bei 3.500 kg im Vergleich (Erstzulassung ab 2021, eigene Beispielrechnung)
| Kriterium | Wohnmobil | Pkw | Lkw (N1) |
|---|---|---|---|
| Bemessung | Gesamtgewicht und Schadstoffklasse | Hubraum und CO2 nach WLTP | Gesamtgewicht |
| Steuersatz | ab S 4: 16 Euro je 200 kg bis 2.000 kg, danach 10 Euro | Diesel 9,50 Euro je 100 cm³ plus 2,00 bis 4,00 Euro je Gramm CO2 über 95 g/km | 11,25 bis 12,78 Euro je 200 kg, gestaffelt |
| Beispiel | 240 Euro | 489 Euro (Diesel, 2.184 cm³, 200 g/km) | 210 Euro |
| Höchstbetrag | 800 Euro ab S 4 | keiner | keiner bis 3.500 kg |
Der Lkw spart bei 3,5 t also gerade 30 Euro im Jahr, der Pkw kostet in diesem Beispiel mehr als das Doppelte. Welche Ausstattung die Wohnmobil-Zulassung verlangt und welche Nachteile die Lkw-Zulassung bei Tempo, HU und Maut hat, ist ein eigenes Thema.
Was gilt bei Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen und Schwerbehinderung?
Mit Saisonkennzeichen zahlst du nur für die Tage der Saison, mit H-Kennzeichen eine Pauschale von 191,73 Euro, und schwerbehinderte Halter können ganz oder zur Hälfte befreit sein. Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine zeitlich begrenzte Befreiung.
Saisonkennzeichen
Rund 184.000 Wohnmobile sind laut Kraftfahrt-Bundesamt mit Saisonkennzeichen unterwegs, berichtet die HUK-COBURG. Die Saison muss mindestens zwei und höchstens elf Monate dauern, Steuer und Kfz-Versicherung zahlst du nur für diesen Zeitraum. Wie genau, regelt § 11 Abs. 4 KraftStG: Für jeden Tag der Saison fällt ein 365stel der Jahressteuer an, der 29. Februar zählt nicht mit.
Ein Beispiel: Deine Saison läuft vom 1. April bis 31. Oktober, das sind 214 Tage. Bei 240 Euro Jahressteuer ergibt das 240 × 214 / 365 = 140,71 Euro. Nach dem Abrunden zahlst du 140 Euro. In der Gruppe S 3 oder S 2 wären es 187 statt 320 Euro.
Achtung bei Anhängelast & Stützlast
H-Kennzeichen für Oldtimer
Für Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen erhebt der Zoll eine feste Jahressteuer von 191,73 Euro, unabhängig von Gewicht und Schadstoffklasse. Als Oldtimer gilt nach § 2 Nr. 22 FZV ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht und gut erhalten ist. Ob das zutrifft, klärt eine Begutachtung.
Steuerlich lohnt sich das vor allem bei schlecht eingestuften Fahrzeugen. Ein 3,5-Tonner der Gruppe „sonstige“ zahlt normal 480 Euro, mit H-Kennzeichen rund 288 Euro weniger. Mit S 4 läge der Unterschied nur bei knapp 50 Euro. Beachte: Mit Oldtimerkennzeichen sind laut Zoll keine weiteren Steuervergünstigungen möglich.
Schwerbehinderte Halter
§ 3a KraftStG befreit Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen mit den Merkzeichen H, Bl oder aG vollständig. Mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis, laut Zoll bei den Merkzeichen G oder Gl, halbiert sich die Steuer, solange du nicht gleichzeitig die unentgeltliche Beförderung nach § 228 SGB IX mit Wertmarke nutzt. Bei einem Wohnmobil mit 240 Euro wären das 120 Euro.
Die Vergünstigung gilt für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt. Andere Personen dürfen das Fahrzeug nur für Fahrten nutzen, die mit deiner Fortbewegung oder Haushaltsführung zusammenhängen. Der Gesetzestext spricht allgemein von Kraftfahrzeugen. Ob dein Wohnmobil anerkannt wird, klärst du am besten vorab mit dem Hauptzollamt.
Elektro-Wohnmobile
Reine Elektrofahrzeuge sind nach § 3d KraftStG zehn Jahre ab Erstzulassung steuerfrei, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Die Verlängerung gilt laut Zoll seit dem 1. Januar 2026, Hybride und Range-Extender sind ausgenommen. Danach zahlen Elektrofahrzeuge eine gewichtsbezogene Steuer, die nach § 9 Abs. 2 KraftStG um 50 Prozent ermäßigt ist. Eine Beschränkung auf Pkw enthält § 3d nicht. Wie ein rein elektrisches Wohnmobil eingestuft wird, beantwortet dir das Hauptzollamt.
Wie zahlst du die Steuer und wo rechnest du sie offiziell nach?
Den Steuerbescheid schickt dir der Zoll meist rund zwei Wochen nach der Zulassung, danach ist die Steuer jährlich im Voraus fällig. Ein neuer Bescheid kommt nur, wenn sich etwas ändert.
- Bescheid: Die Zulassungsstelle meldet deine Daten an den Zoll. Die Festsetzung gilt laut Zoll unbefristet, Zahlungserinnerungen vor der Fälligkeit verschickt er nicht.
- Zahlweise: Halbjährlich zahlen darfst du nach § 11 KraftStG erst bei mehr als 500 Euro Jahressteuer und mit 3 Prozent Aufgeld, vierteljährlich erst bei mehr als 1.000 Euro mit 6 Prozent. Bei fast allen Wohnmobilen bleibt es deshalb bei einer Zahlung im Jahr.
- Lastschrift: Am bequemsten ist ein SEPA-Lastschriftmandat. Nach einer Rücklastschrift ruht das Verfahren und muss von dir reaktiviert werden, etwa im Zoll-Portal.
- Gegenprobe: Zum Nachrechnen eignet sich der offizielle Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums. Verbindlich bleibt der Bescheid deines Hauptzollamts.
Achtung bei Anhängelast & Stützlast
Was kosten Steuer und Versicherung zusammen?
Für einen 3,5-Tonner ab S 4 kommst du mit reiner Haftpflicht auf rund 390 bis 840 Euro im Jahr, mit Vollkasko auf rund 740 bis über 1.740 Euro. Die Steuer ist dabei meist der kleinere und vor allem der planbare Posten.
Die Spannen für die Versicherung stammen von der AUTO ZEITUNG, die als Richtwerte pro Jahr nennt: Haftpflicht etwa 150 bis 600 Euro, Teilkasko etwa 300 bis 800 Euro, Vollkasko etwa 500 bis über 1.500 Euro. Den Beitrag bestimmen unter anderem Bauart, Fahrzeugwert, Schadenfreiheitsklasse, Fahrerkreis und Abstellort. Anders als bei der Steuer hast du hier also Spielraum, etwa durch einen Vergleich oder einen festen Stellplatz.
Das Saisonkennzeichen senkt beide Posten gleichzeitig. Laut AUTO ZEITUNG wechselt aber nicht jede Police automatisch in die Ruheversicherung, frag also nach. Was eine einzelne Reise zusätzlich kostet, also Sprit, Maut und Plätze, rechnest du mit dem Reisekostenrechner aus.
Welche Fehler kosten bei der Wohnmobil-Steuer unnötig Geld?
Die meisten Überraschungen entstehen durch falsche Annahmen, nicht durch hohe Sätze:
- Mit dem Leergewicht rechnen: Die Steuer richtet sich nach F.2. Wer bei einem 3,5-Tonner mit 2.900 kg Leergewicht rechnet, kommt auf 210 statt 240 Euro.
- Euro-Norm mit Schadstoffklasse verwechseln: Maßgeblich ist die Einstufung der Zulassungsbehörde. Prüf im Zweifel Feld 14.1 und deinen Bescheid.
- Schwere Oldies unterschätzen: In der Gruppe „sonstige“ gibt es keinen Höchstbetrag, ab 5.000 kg kostet jeder Block 15 Euro. Bei älteren Linern lohnt der Blick in die Papiere vor der Preisverhandlung. Wie du einen fairen Preis findest, erklärt der Ratgeber Wohnmobil-Wert ermitteln.
- Vergünstigungen nicht beantragen: Die Befreiung nach § 3a gibt es nur auf Antrag. Nach einem Fahrzeugwechsel musst du sie laut Zoll neu beantragen.
Unser Fazit: Zwei Felder im Fahrzeugschein reichen für die Rechnung
Die Wohnmobil-Steuer ist einfacher, als ihr Ruf vermuten lässt. Mit der zulässigen Gesamtmasse aus Feld F.2 und der Schadstoffklasse aus Feld 14.1 rechnest du sie in sechs Schritten selbst aus. Ab S 4 bleibt sie mit 240 Euro für einen 3,5-Tonner und 280 Euro für 4.250 kg ein kleiner Posten, auch nach einer Auflastung.
Teuer wird es nur bei schlecht eingestuften, schweren Fahrzeugen. Schau deshalb beim Gebrauchtkauf zuerst in die Papiere, dann auf den Preis. Für Saisonfahrer lohnt sich das Saisonkennzeichen, für echte Oldtimer das H-Kennzeichen. Passende Fahrzeuge findest du in den aktuellen Wohnmobil-Angeboten auf Campuna. Tipps für eine sichere Bezahlung beim Privatkauf haben wir unter Sicher handeln gesammelt. Weitere Ratgeber findest du im Ratgeber-Bereich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Steuer zahlt man für ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen?
Wann wird die Kfz-Steuer fürs Wohnmobil abgebucht?
Muss ich für ein abgemeldetes Wohnmobil Steuer zahlen?
Ändert sich die Steuer, wenn ich ein gebrauchtes Wohnmobil kaufe?
Gibt es einen offiziellen Rechner für die Wohnmobil-Steuer?
Quellen & Transparenz
- Gesetze im Internet: § 9 KraftStG, Steuersätze (Wohnmobile Abs. 1 Nr. 2a, Anhänger Nr. 5)
- Gesetze im Internet: § 8 KraftStG, Bemessungsgrundlage
- Gesetze im Internet: § 11 KraftStG, Entrichtungszeiträume, Saisonkennzeichen und Abrundung
- Gesetze im Internet: § 3a KraftStG, Vergünstigungen für schwerbehinderte Personen
- Zoll: Steuerhöhe der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile, Pkw und Nutzfahrzeuge
- Zoll: Berechnung der Jahressteuer nach den gewichtsorientierten Staffelsteuersätzen
- Zoll: Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (09.01.2026)
- ADAC: Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile (13.10.2025)
- HUK-COBURG: Saisonkennzeichen und Ruheversicherung (24.07.2025)
- AUTO ZEITUNG: Wohnmobil-Versicherung, Kosten, Leistungen und Tipps (25.03.2026)
Campuna-Redaktion
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