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Privatverkauf und Steuern: Was DAC7 für Verkäufer bedeutet
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Privatverkauf und Steuern: Was DAC7 für Verkäufer bedeutet

Seit 2023 melden Online-Plattformen aktive Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern. Hier erfährst du, wann du gemeldet wirst, warum dein gebrauchtes Wohnmobil trotzdem meist steuerfrei bleibt und ab wann das Finanzamt genauer hinschaut

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Campuna-RedaktionRedaktion

Fachredakteur für Camping-Kaufberatung & Praxis

04.09.2026
Geprüft: 04.09.2026
5 Min.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist DAC7 und was regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?
  2. Wer meldet, und ab wann wirst du gemeldet?
  3. Welche Daten melden Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern?
  4. Bedeutet eine DAC7-Meldung, dass du Steuern zahlen musst?
  5. Wann ist ein Privatverkauf steuerfrei?
  6. Ab wann wird aus deinem Privatverkauf ein Gewerbe?
  7. Was gilt bei Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung?
  8. Wie sind typische Camping-Verkäufe steuerlich einzuordnen?
  9. Welche Belege solltest du aufbewahren?
  10. Was tust du, wenn das Finanzamt nach deinen Verkäufen fragt?
  11. Was gilt bei Plattformen und Käufern im EU-Ausland?
  12. Unser Fazit: Melden lassen, Belege sammeln, entspannt verkaufen
  13. Häufige Fragen
  14. Quellen & Transparenz
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Das Wichtigste in Kürze

Für alle, die Wohnmobil, Wohnwagen oder Zubehör privat online verkaufen: So liest du die DAC7-Meldung richtig und erkennst, wann Steuern ein Thema werden.

  • Plattformen, die unter das PStTG fallen, melden dich, sobald du dort im Kalenderjahr 30 Verkäufe oder 2.000 Euro Erlös erreichst. Ein einziges Wohnmobil reicht dafür schon aus.
  • Gemeldet werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, Finanzkonto sowie Erlöse, Gebühren und Zahl der Verkäufe je Quartal. Frist für die Meldung ist der 31. Januar.
  • Eine Meldung ist keine Steuerforderung. Das Finanzamt nutzt die Daten als Kontrollmitteilung und prüft jeden Fall einzeln.
  • Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Auto, Möbel oder Wohnmobil verkaufst du nach § 23 EStG steuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat das 2026 sogar für ein Wohnmobil für rund 323.000 Euro bestätigt.
  • Wer gezielt kauft, um weiterzuverkaufen, handelt wie ein Händler. Dann geht es um Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die Kleinunternehmerregelung greift bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz.

Im Januar landet eine E-Mail der Verkaufsplattform in deinem Postfach: eine Übersicht deiner Verkäufe aus dem Vorjahr, mit dem Hinweis, dass diese Daten auch an das Bundeszentralamt für Steuern gegangen sind. Ausgelöst hat das ein einziger Verkauf, nämlich dein alter Wohnwagen für 9.500 Euro. Dahinter steckt DAC7, eine EU-Richtlinie, die in Deutschland als Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt.

Viele private Verkäufer fragen sich dann: Muss ich jetzt Steuern zahlen? Die Antwort lautet meistens nein. Eine Meldung ist kein Steuerbescheid, und wer gebrauchte Dinge aus seinem Privatleben verkauft, bleibt in aller Regel steuerfrei. Es gibt aber Ausnahmen, und sie betreffen gerade Camper, die öfter kaufen, herrichten und wieder verkaufen.

In diesem Ratgeber erfährst du, was DAC7 regelt, ab wann eine Plattform dich meldet und welche Daten dabei fließen. Danach geht es um die eigentliche Steuerfrage: wann ein Privatverkauf nach § 23 EStG steuerfrei ist, wo die Grenze zum Gewerbe liegt und was für Umsatzsteuer und Kleinunternehmer gilt. Alle Angaben haben wir mit Gesetzestexten, dem Bundeszentralamt für Steuern, dem Bundesfinanzhof und dem Bayerischen Landesamt für Steuern abgeglichen.

Was ist DAC7 und was regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

DAC7 ist die EU-Richtlinie (EU) 2021/514, nach der Online-Plattformen Daten über ihre Verkäufer und Vermieter an die Steuerbehörden melden müssen. In Deutschland setzt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz sie um. Es gilt seit dem 1. Januar 2023.

DAC steht für die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden (Directive on Administrative Cooperation). Die DAC7-Richtlinie vom 22. März 2021 hat sie um die Meldepflicht für digitale Plattformen erweitert. Das deutsche Plattformen-Steuertransparenzgesetz regelt seit 2023, wer was bis wann meldet. Das erste Meldejahr war 2023, die ersten Meldungen gingen im Januar 2024 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.

Erfasst sind nach § 5 PStTG vier Tätigkeiten, jeweils gegen Bezahlung:

  • Verkauf von Waren: Für Camper der wichtigste Fall, vom Campingstuhl bis zum Wohnmobil.
  • Vermietung von Verkehrsmitteln: Dazu gehört zum Beispiel das Wohnmobil, das du über eine Plattform tageweise vermietest.
  • Vermietung von Immobilien: etwa eine Ferienwohnung, die du zeitweise über ein Portal anbietest.
  • Persönliche Dienstleistungen: Arbeiten, die du über eine Plattform für andere erbringst.

Wer meldet, und ab wann wirst du gemeldet?

Melden muss der Plattformbetreiber, nicht du. Beim Verkauf von Waren bleibst du nur außen vor, wenn du auf einer Plattform im Kalenderjahr weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 Euro erzielst.

Beide Grenzen müssen unterschritten sein, so steht es in § 4 Abs. 5 PStTG. Erreichst du nur eine davon, wirst du gemeldet. Laut dem Bayerischen Landesamt für Steuern gelten die Grenzen pro Kalenderjahr und pro Plattform. Gezählt werden abgeschlossene Verkäufe, nicht einzelne Artikel. Wer zehn Auktionen mit zusammen 32 Artikeln abschließt, hat also zehn Fälle.

Für Camper ist die Euro-Grenze entscheidend, denn gebrauchte Wohnmobile und Wohnwagen kosten fast immer mehr als 2.000 Euro. Ein einziger Verkauf genügt dann für eine Meldung, auch wenn du sonst nie etwas online verkaufst.

Zwei Details sind wichtig. Als Vergütung zählt der Betrag, der dem Plattformbetreiber bekannt ist oder bekannt sein müsste, abzüglich einbehaltener Gebühren und Provisionen (§ 5 Abs. 2 PStTG). Bei Anzeigenportalen, auf denen Käufer und Verkäufer direkt bezahlen, hängt die Meldung also davon ab, was die Plattform über den Verkauf weiß. Und: Die Bagatellgrenze gilt laut BZSt nur für den Verkauf von Waren. Vermietest du dein Wohnmobil über eine Plattform, kann schon die erste Buchung gemeldet werden.

Wirst du gemeldet? Beispiele für ein Kalenderjahr auf einer Plattform

SituationVerkäufeErlösMeldung
Kinderwagen, zwei Campingstühle und ein Vorzelt verkauft4450 Euronein, beide Grenzen unterschritten
Garage ausgeräumt, viele Kleinteile einzeln verkauft32600 Euroja, 30 Verkäufe erreicht
10 Auktionen mit zusammen 32 Artikeln10900 Euronein, es zählen die Verkäufe
Eigenen Wohnwagen verkauft19.500 Euroja, 2.000 Euro erreicht
Eigenes Wohnmobil verkauft138.000 Euroja, 2.000 Euro erreicht
Wohnmobil über eine Plattform vermietet3 Buchungen1.400 Euroja, für Vermietung gibt es keine Bagatellgrenze

Welche Daten melden Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern?

Gemeldet werden deine Identität, deine Steuer-ID, dein Finanzkonto und für jedes Quartal Erlöse, Gebühren und die Zahl der Verkäufe. Die Frist für die Meldung ist der 31. Januar des Folgejahres.

Bei Privatpersonen umfasst die Meldung nach § 14 PStTG:

  • Identität: Vor- und Nachname, Wohnanschrift und Geburtsdatum.
  • Steuerliche Nummern: die Steuer-Identifikationsnummer und den Staat, der sie ausgestellt hat, dazu eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls du eine hast.
  • Finanzkonto: die Kennung des Kontos, auf das die Zahlungen fließen, soweit die Plattform sie hat.
  • Zahlen je Quartal: die gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung, die Zahl der Verkäufe und die einbehaltenen Gebühren, Provisionen oder Steuern.

Die Plattform muss dich vor der ersten Meldung darüber informieren, dass sie Daten erhebt und an das BZSt weitergibt. Bis zum 31. Januar bekommst du außerdem eine Übersicht der Daten, die sie über dich gemeldet hat (§ 22 PStTG). Das BZSt leitet die Meldungen an die zuständigen Finanzämter weiter.

Gibst du die verlangten Angaben nicht heraus, erinnert dich die Plattform zweimal. Danach muss sie frühestens nach 60 und spätestens nach 180 Tagen dein Konto sperren oder Auszahlungen einbehalten (§ 23 PStTG). Beides endet, sobald du die Daten nachreichst.

Faustformel für Einsteiger

Addiere alle festen Fixkosten eines Jahres (Steuer + Versicherung + TÜV/Gas + Stellplatz) und teile sie durch die Anzahl der geplanten Urlaubsnächte. Liegt dieser Wert über der Tagesmiete, fährst du mit der Miete wirtschaftlich besser!

Bedeutet eine DAC7-Meldung, dass du Steuern zahlen musst?

Nein. Die Meldung ist eine Information an das Finanzamt, kein Steuerbescheid. Laut BZSt bekommst du nicht automatisch eine höhere Steuerfestsetzung. Die Daten dienen den Finanzämtern als Kontrollmitteilungen.

Das Landesamt für Steuern in Bayern stellt klar: Die Meldegrenzen von 30 Fällen und 2.000 Euro sind weder steuerliche Freibeträge noch Freigrenzen. Das gilt in beide Richtungen. Wer gemeldet wird, muss deshalb nicht automatisch Steuern zahlen. Und wer unter den Grenzen bleibt, ist nicht automatisch steuerfrei.

Ob ein Verkauf steuerpflichtig ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Dabei geht es um zwei Fragen: Verkaufst du privat oder gewerblich? Und wenn privat: Fällt der Verkauf unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte?

Wann ist ein Privatverkauf steuerfrei?

Fast immer, wenn du Dinge verkaufst, die du selbst genutzt hast. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von der Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte ausgenommen. Andere Gegenstände kannst du nach mehr als einem Jahr Besitz steuerfrei verkaufen.

Die Regel aus § 23 EStG

Steuerpflichtig ist nach § 23 EStG der Verkauf eines Gegenstands, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Das ist die sogenannte Spekulationsfrist. Ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs, für sie gilt die Frist gar nicht.

Besteuert wird nie der Verkaufspreis, sondern nur der Gewinn: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Werbungskosten. Liegt der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro, bleibt er steuerfrei. Diese Freigrenze wurde mit dem Wachstumschancengesetz von 600 auf 1.000 Euro angehoben und gilt seit 2024. Für deine Steuererklärung 2025 und 2026 zählt also der Wert von 1.000 Euro.

Eine Freigrenze ist kein Freibetrag. Erreichst du die 1.000 Euro, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Verluste aus solchen Verkäufen darfst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, auch mit denen aus dem Vorjahr oder späteren Jahren.

Wohnmobil und Wohnwagen: Gegenstände des täglichen Gebrauchs

Das Bayerische Landesamt für Steuern nennt den eigenen Pkw, Möbel, Kleidung, Spielsachen, Elektronikgeräte und ausdrücklich das Wohnmobil als Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Der Bundesfinanzhof hat diese Linie am 27.01.2026 deutlich gestärkt (IX R 4/25). Im Streitfall hatte ein Ehepaar ein Wohnmobil für rund 323.000 Euro gekauft, es tageweise an eine GmbH vermietet und nach etwa neun Monaten wieder verkauft.

Laut Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs kommt es darauf an, ob ein Gegenstand vorrangig zur Nutzung angeschafft wurde und dem Wertverzehr unterliegt oder kein Wertsteigerungspotenzial hat. Eine tägliche Nutzung ist nicht nötig. Der hohe Preis allein spielt keine Rolle, und auch die zeitweise Vermietung änderte nichts. Der Verkauf blieb steuerfrei.

Für einen privat genutzten Wohnwagen spricht dieselbe Logik: Du kaufst ihn, um damit zu reisen, und er verliert mit den Jahren an Wert. Eine eigene amtliche Aussage zum Wohnwagen haben wir allerdings nicht gefunden. Ähnlich ist es bei Vorzelt, Zelt, Markise oder Fahrradträger, die du unter Camping-Zubehör weiterverkaufst: Gebraucht bringen sie meist weniger, als sie gekostet haben, ein Gewinn entsteht also gar nicht erst.

Wann doch Steuern anfallen können

Vorsicht ist bei Wertgegenständen geboten. Das Landesamt nennt Edelmetalle, Schmuck, Antiquitäten, Kunst, Briefmarkensammlungen und Oldtimer. Kaufst du so etwas und verkaufst es innerhalb eines Jahres mit Gewinn, kann dieser Gewinn steuerpflichtig sein. Ein gesuchter Oldtimer-Camper ist damit ein Fall, den du genauer prüfen solltest.

Private Verkäufe und Einkommensteuer nach § 23 EStG

Was du verkaufstBesitzdauerEinkommensteuer
Eigenes Wohnmobil, privat genutztegalsteuerfrei, Gegenstand des täglichen Gebrauchs
Wohnmobil, zeitweise vermietetegalVerkauf laut BFH steuerfrei, die Mieteinnahmen sind eigene Einkünfte
Gebrauchtes Campingzubehör, Zelt, Vorzeltegalsteuerfrei
Oldtimer oder Sammlerstückbis 1 JahrGewinn kann steuerpflichtig sein, Freigrenze 1.000 Euro im Jahr
Oldtimer oder Sammlerstücküber 1 Jahrsteuerfrei
Ware, die du zum Weiterverkauf gekauft hastegalkein Privatverkauf mehr, gewerbliche Einkünfte möglich

Ab wann wird aus deinem Privatverkauf ein Gewerbe?

Sobald du nachhaltig und mit Gewinnabsicht verkaufst, vor allem wenn du Dinge kaufst, um sie weiterzuverkaufen. Wer eigene Sachen nach längerer Nutzung verkauft, bleibt in der Regel privat.

Ein Gewerbebetrieb ist nach § 15 Abs. 2 EStG eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, bei der du am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmst. Das Landesamt in Bayern formuliert es praktisch: Für ein Gewerbe spricht vor allem händlertypisches Verhalten, etwa der Kauf von Gegenständen, um sie weiterzuverkaufen. Wer dagegen für sich selbst kauft und nach längerer Nutzung verkauft, handelt im Privatbereich. Das Finanzamt bewertet das Gesamtbild.

Diese Anzeichen sprechen für eine gewerbliche Tätigkeit:

  • Ankauf zum Weiterverkauf: Du kaufst Wohnwagen, Mover oder Markisen günstig ein, machst sie fertig und verkaufst sie mit Aufschlag.
  • Regelmäßige Angebote: Die Verbraucherzentrale nennt regelmäßige Verkäufe mit 12 bis 25 Angeboten im Monat als Indiz.
  • Gleichartige Gegenstände: Mehrere ähnliche Artikel nebeneinander wirken wie ein Sortiment, nicht wie ein ausgeräumter Keller.
  • Verkäufe für andere: Wer für Freunde oder Nachbarn verkauft, tritt eher wie ein Händler auf.
  • Dauer und Intensität: Viele Verkäufe über Jahre hinweg sprechen für Nachhaltigkeit, wie ein eBay-Fall des Bundesfinanzhofs zeigt.

Im BFH-Fall V R 2/11 vom 26.04.2012 hatte ein Ehepaar in knapp vier Jahren mehr als 1.200 Gegenstände verkauft. Für die Umsatzsteuer war das eine nachhaltige Tätigkeit. Das Gericht stellte auf Dauer, Zahl der Verkäufe, Höhe der Erlöse und planmäßiges Vorgehen ab. Dass die Sachen ursprünglich nicht zum Weiterverkauf gekauft worden waren, war nicht allein entscheidend.

Wird dein Verkauf gewerblich, musst du das Gewerbe nach § 14 GewO gleichzeitig mit dem Beginn anmelden. Der Gewinn ist dann voll einkommensteuerpflichtig, Spekulationsfrist und Ausnahme für Gebrauchsgegenstände helfen nicht mehr. Gewerbesteuer fällt bei natürlichen Personen erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt (§ 11 GewStG).

Achtung bei Anhängelast & Stützlast

Prüfe vorab Feld O.1 (gebremste Anhängelast) und Feld 13 (Stützlast) im Fahrzeugschein deines Autos. Die tatsächliche Masse des beladenen Wohnwagens darf die eingetragene Anhängelast unter keinen Umständen übersteigen.

Was gilt bei Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung?

Als Privatperson zahlst du keine Umsatzsteuer. Wirst du zum Unternehmer, bleibst du als Kleinunternehmer befreit, solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Private Verkäufer müssen laut Verbraucherzentrale weder Umsatzsteuer noch Gewerbesteuer zahlen. Die Umsatzsteuer wird erst zum Thema, wenn du als Unternehmer giltst. Wie der eBay-Fall zeigt, prüft das Finanzamt dabei vor allem die Nachhaltigkeit deiner Verkäufe.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Vorher lag die Vorjahresgrenze bei 22.000 Euro. Wer im laufenden Jahr über 100.000 Euro kommt, wechselt laut Finanzministerium Sachsen-Anhalt noch im selben Jahr zur Regelbesteuerung. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aus und müssen auf die Steuerbefreiung hinweisen.

Für Camper ist ein Punkt tückisch: Es zählt der Umsatz, nicht der Gewinn. Wer drei aufbereitete Wohnwagen für je 9.000 Euro verkauft, hat 27.000 Euro Umsatz, auch wenn kaum Gewinn übrig bleibt. Damit ist die Kleinunternehmerregelung für das Folgejahr schon weg.

Gewerbliche Händler, die von Privatleuten ohne Umsatzsteuer einkaufen, können die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nutzen. Versteuert wird dann nur die Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.

Wie sind typische Camping-Verkäufe steuerlich einzuordnen?

Entscheidend ist nicht der Preis, sondern ob du eigene Dinge verkaufst oder Handel treibst. Die Beispiele zeigen, wie weit DAC7-Meldung und Steuerpflicht auseinanderliegen können. Sie sind eine grobe Orientierung, im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.

Typische Camping-Verkäufe: Meldung und Steuer im Überblick

FallDAC7-MeldungEinkommensteuerGewerbe und Umsatzsteuer
Eigenes Wohnmobil einmal für 38.000 Euro verkauftja, 2.000 Euro erreichtnein, Gegenstand des täglichen Gebrauchsnein
40 gebrauchte Campingartikel nach dem Umstieg auf ein Wohnmobil verkauft, zusammen 1.200 Euroja, 30 Verkäufe erreichtin der Regel nein, eigene Gebrauchsgegenständein der Regel nein
Eigenen Wohnwagen und später den alten Fahrradträger verkauftja, wegen des Wohnwagensneinnein
Jedes Jahr mehrere Wohnwagen gekauft, aufbereitet und weiterverkauftjaja, als gewerblicher GewinnGewerbeanmeldung nötig, Umsatzsteuer je nach Umsatz
Oldtimer-Camper gekauft und nach 8 Monaten mit Gewinn verkauftjamöglich, wenn der Jahresgewinn 1.000 Euro erreichtbei einem einmaligen Verkauf in der Regel nein
Wohnmobil über eine Plattform vermietetja, ohne BagatellgrenzeEinkünfte steuerpflichtig, wenn sie im Jahr 256 Euro erreichen (§ 22 Nr. 3 EStG)abhängig vom Umfang

Welche Belege solltest du aufbewahren?

Alles, was Kaufpreis, Kaufdatum und private Nutzung zeigt: Kaufbelege, Kaufverträge, Fotos und die Jahresübersicht der Plattform. Fehlen Unterlagen, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen.

  • Beleg vom Kauf: Rechnung oder Kaufvertrag zeigen Preis und Datum. Damit belegst du, dass die Spekulationsfrist abgelaufen war oder kein Gewinn entstanden ist.
  • Kaufvertrag vom Verkauf: Er belegt Preis, Datum, Käufer und dass du als Privatperson verkauft hast. Dazu gehört der Zahlungseingang auf deinem Kontoauszug.
  • Fotos und Nutzungsnachweise: Urlaubsfotos, Rechnungen von Campingplätzen oder Werkstätten zeigen, dass du das Fahrzeug selbst genutzt hast.
  • Inserat als Screenshot: Text, Preis und Fotos dokumentieren, was du verkauft hast und in welchem Zustand.
  • Jahresübersicht der Plattform: Sie zeigt, was das Finanzamt über dich weiß. Gleich sie mit deinen Unterlagen ab.

Bewahre alles mindestens so lange auf, bis der Steuerbescheid für das Verkaufsjahr feststeht. Wie du beim Privatverkauf sicher bezahlt wirst und die Übergabe sauber dokumentierst, liest du unter Sicher handeln.

Was tust du, wenn das Finanzamt nach deinen Verkäufen fragt?

Ruhig bleiben, Frist notieren, Belege sammeln und sachlich antworten. Eine Nachfrage heißt nicht, dass du etwas falsch gemacht hast. Oft reicht ein kurzer Nachweis, dass es um private Gebrauchsgegenstände ging.

  1. 1. Schreiben genau lesen: Prüf, ob es eine Anfrage oder schon ein Steuerbescheid ist, und notiere die Frist.
  2. 2. Verkäufe zuordnen: Geh die Jahresübersicht der Plattform durch und ordne jeden Verkauf ein: eigener Gebrauchsgegenstand, Wertgegenstand oder Ankauf zum Weiterverkauf.
  3. 3. Belege zusammenstellen: Leg zu jedem größeren Verkauf Kaufbeleg, Kaufvertrag und Fotos bei.
  4. 4. Sachlich antworten: Erkläre kurz, dass du eigene, privat genutzte Dinge verkauft hast, und verweise auf die Belege.
  5. 5. Fehler der Plattform klären: Stimmen die gemeldeten Zahlen nicht, bitte die Plattform um Korrektur und schick dem Finanzamt eine Kopie deiner Anfrage.
  6. 6. Einspruch prüfen: Gegen einen Steuerbescheid kannst du nach § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.
  7. 7. Hilfe holen: Bei regelmäßigen Verkäufen, Fahrzeughandel oder hohen Beträgen lohnt sich eine Steuerberatung.

Achtung bei Anhängelast & Stützlast

Prüfe vorab Feld O.1 (gebremste Anhängelast) und Feld 13 (Stützlast) im Fahrzeugschein deines Autos. Die tatsächliche Masse des beladenen Wohnwagens darf die eingetragene Anhängelast unter keinen Umständen übersteigen.

Was gilt bei Plattformen und Käufern im EU-Ausland?

DAC7 gilt in der ganzen EU. Meldet eine Plattform aus einem anderen Mitgliedstaat deine Verkäufe, landen die Daten über den automatischen Informationsaustausch in der Regel auch beim deutschen Fiskus.

Das BZSt tauscht die Meldedaten nach eigenen Angaben bei Bedarf mit den Steuerbehörden der anderen Mitgliedstaaten aus, etwa dort, wo Verkäufer wohnen. Auch Betreiber aus Ländern außerhalb der EU können unter das PStTG fallen, wenn über ihre Plattform meldepflichtige Verkäufer aus der EU aktiv sind. Sie müssen sich dann registrieren.

Für dich ändert der Sitz der Plattform an der Steuerfrage nichts. Verkaufst du dein Wohnmobil an einen Käufer aus Österreich oder den Niederlanden, gelten für dich als Privatperson dieselben Regeln aus diesem Ratgeber.

Unser Fazit: Melden lassen, Belege sammeln, entspannt verkaufen

DAC7 macht deine Verkäufe für das Finanzamt sichtbar, mehr nicht. Eine Meldung ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro ist kein Steuerbescheid. Verkaufst du dein eigenes Wohnmobil, deinen Wohnwagen oder gebrauchtes Zubehör, bleibt das nach § 23 EStG in aller Regel steuerfrei, unabhängig vom Preis.

Genauer hinschauen solltest du bei Wertgegenständen, die du innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkaufst, und sobald du kaufst, um weiterzuverkaufen. Dann geht es um Gewerbe, Einkommensteuer und Umsatzsteuer.

Heb Kaufbelege, Verträge und Fotos auf und vergleiche im Januar die Übersicht der Plattform. Wie andere ihre Fahrzeuge und Ausrüstung anbieten, siehst du in den aktuellen Inseraten. Weitere Ratgeber rund ums Kaufen und Verkaufen findest du im Campuna-Ratgeber.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Meldet auch ein Kleinanzeigen-Portal meine Verkäufe?
Das hängt davon ab, was die Plattform über deine Verkäufe weiß. Gemeldet wird nur eine Vergütung, die dem Betreiber bekannt ist oder bekannt sein müsste. Zahlt der Käufer über die Plattform, kennt sie den Preis. Wird bar bei der Übergabe bezahlt, oft nicht. Wie ein Portal das handhabt, steht in seinen DAC7-Hinweisen. Steuerlich gelten für dich überall dieselben Regeln.
Muss ich den Verkauf meines Wohnmobils in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht. Ein privat genutztes Wohnmobil ist ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs, sein Verkauf fällt deshalb nicht unter die Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte. Das gilt laut Bundesfinanzhof auch bei hohem Preis und zeitweiser Vermietung. Mieteinnahmen musst du dagegen angeben. Heb Kaufvertrag und Belege auf, falls das Finanzamt wegen einer DAC7-Meldung nachfragt.
Kann ich der DAC7-Meldung widersprechen?
Nein, die Meldung ist eine gesetzliche Pflicht der Plattform. Gibst du deine Daten nicht heraus, muss sie dich nach zwei Erinnerungen sperren oder Auszahlungen zurückhalten. Du kannst aber falsche Angaben korrigieren lassen. Prüf dazu die Jahresübersicht, die du bis zum 31. Januar erhältst, und wende dich bei Fehlern direkt an die Plattform.
Wie viel darf ich privat verkaufen, ohne Steuern zu zahlen?
Eine feste Summe gibt es nicht. Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Wohnmobil, Möbel oder Campingausrüstung kannst du in beliebiger Höhe steuerfrei verkaufen. Bei anderen Gegenständen, etwa Sammlerstücken, bleibt ein Gewinn steuerfrei, wenn mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf liegt oder dein Gesamtgewinn im Jahr unter 1.000 Euro bleibt.
Muss ich auf eBay privat verkaufte Sachen versteuern?
Für eBay gelten dieselben Steuerregeln wie für jede andere Plattform. Gebrauchte Sachen aus deinem Privatleben verkaufst du in der Regel steuerfrei. Erreichst du 30 Verkäufe oder 2.000 Euro, meldet die Plattform deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Steuern fallen erst an, wenn du mit Gewinn spekulierst oder wie ein Händler auftrittst.

Quellen & Transparenz

  1. Gesetze im Internet: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
  2. Bundeszentralamt für Steuern: DAC7, Fragen und Antworten für Anbieter
  3. Bayerisches Landesamt für Steuern: Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Juni 2023)
  4. Gesetze im Internet: § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte
  5. Bundesfinanzhof: Auch Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein, IX R 4/25 (24.02.2026)
  6. lexetius.com: BFH, Urteil vom 26.04.2012, V R 2/11, Umsatzsteuer bei eBay-Verkäufen
  7. Gesetze im Internet: § 19 UStG, Kleinunternehmer
  8. Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt: Kleinunternehmer, neue Regeln ab 2025 (20.12.2024)
  9. Verbraucherzentrale: Secondhand-Verkauf, Gebrauchtes online sicher und erfolgreich verkaufen (22.09.2026)
  10. EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 (DAC7)
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